Anschlussbedingungen
Der Anschluss an die Wärme- / Kälteversorgung erfolgt nach einheitlichen technischen und rechtlichen Vorgaben und gewährleistet einen sicheren Betrieb sowie transparente Kostenstrukturen.
Anschlussbedingungen
Die verbindlichen Grundlagen für alle Anschlüsse finden Sie in folgenden Dokumenten:
Anschlussinteresse
Eigentümerinnen und Eigentümer können ihr Interesse an einem Anschluss frühzeitig anmelden. Dies erleichtert die Planung und Koordination zukünftiger Netzerweiterungen.
Anschlussförderung
Die Wärmenutzung ab den Wärmenetzen des Seewasser-Wärmeverbundes werden finanziell unterstützt.
Bei Anschlüssen an das Anergienetz wird der Ersatz der elektrischen oder fossilen Wärmeerzeugung durch eine Wärmepumpe gefördert. Die Förderung entspricht der Förderung einer Erdsonden-Wärmepumpe (Sole/Wasser-WP).
Bei Anschlüssen an das Fernwärmenetz erfolgt die Förderung auch für den Ersatz von elektrischen oder fossilen Heizungen für die direkte Abnahme von Wärme aus dem Netz.
Die Förderbeiträge werden jeweils nach erfolgter Inbetriebnahme ausbezahlt.
Die Höhe der Förderbeiträge ist aus dem untenstehenden Merkblatt zu entnehmen.
Die detaillierten Förderbedingungen sind den Wegleitungen des Kantons St. Gallen zu entnehmen. Diese können auf der Webseite der Energieagentur St. Gallen (www.energieagentur-sg.ch) unter der Rubrik Förderprogramm heruntergeladen werden.
Anschlussgesuch/-schema
Für die Umsetzung eines Anschlusses ist ein formelles Gesuch erforderlich. Dieses wird nach vollständiger Abklärung der Bedingungen vor Ort sowie der technischen Spezifikation des Anschlusses durch die TBR ausgearbeitet und dem Kunden vorgelegt.
Die Objektanschlüsse orientieren sich an den vorliegenden Standardschemata.